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Unsere BLZ & BIC
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Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 16:30 Uhr

Unsere Beratungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 bis 20:00 Uhr

nach individueller Vereinbarung

Unsere Öffnungszeiten

Montag
09:00 bis 12:30 Uhr

Dienstag
09:00 bis 12:30 Uhr, 14:30 bis 18:00 Uhr

Mittwoch
09:00 bis 12:30 Uhr

Donnerstag
09:00 bis 12:30 Uhr, 14:30 bis 18:00 Uhr

Freitag
09:00 bis 12:30 Uhr

Überblick

Freiräume nutzen

  • Pro Jahr bis zu 1.000 Euro (Ledige) bzw. 2.000 Euro (Eheleute und eingetragene Lebenspartner­innen und Lebens­partner) steuerfreie Kapitalerträge
  • Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden
  • Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern – oder ihn einfach weiterlaufen lassen
  • Es werden nur Steuern auf Erträge aus Kapital­vermögen ans Finanzamt abgeführt, die über Ihren Freibetrag hinausgehen
  • Sie sparen wertvolle Zeit bei der Steuererklärung, wenn Sie Ihre Freibeträge gleich in Anspruch nehmen

25 Prozent Abgeltungsteuer

Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einreichen bzw. Ihre Kapitalerträge den eingereichten Freistellungsauftrag übersteigen, führt Ihre Sparkasse die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent ans Finanzamt ab – gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Es lohnt sich also, aktiv zu werden. Gerne informiert Sie Ihre Beraterin oder Ihr Berater, wie Sie Ihr Vermögen sinnvoll strukturieren.

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